Grundverkehrsbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Grund · ver · kehrs · be · hör · de

Das Wort Grund­ver­kehrs­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grund­ver­kehrs­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grund­ver­kehrs­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Grundverkehrsbehörde ist eine Institution, die in bestimmten Regionen für die Regelung und Überwachung des Grundeigentums zuständig ist. Sie prüft Immobilientransaktionen, insbesondere den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer oder rechtliche Personen. Diese Behörde kann Auflagen erteilen und Genehmigungen erteilen oder verweigern, um die Bodenpolitik und die Verteilung von landwirtschaftlichem oder Baugrund zu steuern. Der Begriff setzt sich aus "Grund" (Grundstück, Eigentum), "Verkehr" (Übertragung, Handel) und "Behörde" (staatliche Institution) zusammen.

Beispielsatz: Die Grundverkehrsbehörde prüft alle Anträge auf den Erwerb von Grundstücken.

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