Gründungsakt


Eine Worttrennung gefunden

Grün · dungs · akt

Das Wort Grün­dungs­akt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grün­dungs­akt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grün­dungs­akt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Gründungsakt" bezieht sich auf den formellen Akt der Gründung einer Organisation oder eines Unternehmens. Es kann sich auch auf den förmlichen Gründungsakt eines Vereins, einer Stiftung oder einer Institution beziehen. Der Gründungsakt beinhaltet normalerweise die Unterzeichnung der Gründungsdokumente, wie z.B. eines Gesellschaftsvertrags oder einer Satzung, durch die Gründerinnen und Gründer. Er markiert den offiziellen Beginn der rechtlichen Existenz der Organisation. In diesem Akt werden die grundlegenden Regelungen und Zwecke der Organisation festgelegt und es wird entschieden, wer in welcher Funktion daran beteiligt ist.

Beispielsatz: Der Gründungsakt der neuen Organisation wurde feierlich in der Stadthalle zelebriert.

Vorheriger Eintrag: Gründungen
Nächster Eintrag: Gründungsakte

 

Zufällige Wörter: heuchlerisch kriminellstes Pizzicati rationellere versendet