Gründungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Grün · dungs · ge · setz

Das Wort Grün­dungs­ge­setz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grün­dungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grün­dungs­ge­setz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gründungsgesetz bezeichnet ein Gesetz, das die Grundlage für die Errichtung oder die rechtliche Struktur einer Institution, Organisation oder eines Staates festlegt. Es legt die zentralen Prinzipien, Rechte und Pflichten fest, die für die Funktionsweise der neu geschaffenen Einheit von Bedeutung sind. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Gründung“ (eine Handlung, die etwas neu ins Leben ruft) und „Gesetz“ (eine verbindliche Regelung) zusammen. In bestimmten Kontexten, wie etwa bei der Gründung eines Staates, kann das Gründungsgesetz auch Verfassungscharakter haben und grundlegende Verfassungsprinzipien formulieren.

Beispielsatz: Das Gründungsgesetz legt die rechtlichen Grundlagen für die Bundesrepublik Deutschland fest.

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