Gründungsvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Grün · dungs · ver · trag

Das Wort Grün­dungs­ver­trag besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Grün­dungs­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Grün­dungs­ver­trag" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Gründungsvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Rahmenbedingungen und Vereinbarungen für die Gründung einer Organisation oder einer Gesellschaft festlegt. In der Regel liegt der Gründungsvertrag in schriftlicher Form vor und regelt wichtige Aspekte wie den Firmennamen, den Sitz, den Zweck, das Kapital, die Gesellschafterstruktur und die Geschäftsführung. Der Gründungsvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil des Gründungsprozesses und dient dazu, die Rechte und Pflichten der Beteiligten festzulegen und für Rechtssicherheit zu sorgen.

Beispielsatz: Der Gründungsvertrag legt die wesentlichen Bedingungen und Vereinbarungen für die Zusammenarbeit der Gesellschafter fest.

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