Gutachterhonorar


Eine Worttrennung gefunden

Gut · ach · ter · ho · no · rar

Das Wort Gut­ach­ter­ho­no­rar besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Gut­ach­ter­ho­no­rar trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Gut­ach­ter­ho­no­rar" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Gutachterhonorar ist ein zusammengesetztes Substantiv und bezeichnet das Honorar, das Gutachter für ihre Dienstleistungen erhalten. Ein Gutachter ist eine Person, die auf einem bestimmten Fachgebiet Expertise besitzt und zu bestimmten Fragestellungen unabhängige Bewertungen oder Meinungen abgibt. Das Honorar bezieht sich auf die finanzielle Vergütung, die für die Erstellung von Gutachten, Beratungen oder Gutachtertätigkeiten gezahlt wird. Oft wird das Gutachterhonorar nach Zeitaufwand, Komplexität des Falls oder durch vereinbarte Pauschalbeträge festgelegt.

Beispielsatz: Das Gutachterhonorar wird in der Regel nach der Erstellung des Gutachtens fällig.

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