Hafenbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Ha · fen · be · hör · de

Das Wort Ha­fen­be­hör­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ha­fen­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ha­fen­be­hör­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Hafenbehörde bezeichnet eine Institution, die für die Verwaltung und Überwachung von Hafenanlagen zuständig ist. Sie sorgt für die Sicherheit, den Betrieb und die Infrastruktur in einem Hafen. Dazu gehören Aufgaben wie die Genehmigung von Schiffsnutzungen, die Regelung des Schiffsverkehrs sowie die Kontrolle von Umweltstandards. Das Wort setzt sich aus „Hafen“ (Ort, an dem Schiffe anlegen) und „Behörde“ (offizielle Stelle mit bestimmten Befugnissen) zusammen und beschreibt somit eine staatliche oder kommunale Einrichtung, die spezifische Aufgaben im Hafenbereich wahrnimmt.

Beispielsatz: Die Hafenbehörde sorgt für die Sicherheit und Ordnung im gesamten Hafenbereich.

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