Haftentschädigung


Eine Worttrennung gefunden

Haft · ent · schä · di · gung

Das Wort Haft­ent­schä­di­gung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­ent­schä­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­ent­schä­di­gung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Haftentschädigung bezeichnet eine finanzielle Entschädigung, die einer Person gewährt wird, die zu Unrecht inhaftiert ist oder deren Freiheit unrechtmäßig eingeschränkt wurde. Der Begriff setzt sich aus „Haft“ (Inhaftierung) und „Entschädigung“ (Abfindung oder Zahlung für erlittenen Schaden) zusammen. Häufig wird eine Haftentschädigung beantragt, um die erlittenen physischen, psychischen und sozialen Folgen der ungerechtfertigten Haft zu kompensieren. Diese Entschädigung kann auch strafrechtliche Implikationen haben, da sie die Verantwortung des Staates für Fehlurteile oder Missbräuche in der Justiz widerspiegelt.

Beispielsatz: Nach seiner unrechtmäßigen Inhaftierung erhielt er eine hohe Haftentschädigung vom Staat.

Vorheriger Eintrag: Haftentlassung
Nächster Eintrag: Hafterleichterungen

 

Zufällige Wörter: Finanzierungskonzepte Juniorenbereich verschüchtre vierhundertzweiundachtzigstes Wirtschafter