haftpflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

haft · pflich · ti · ger

Das Wort haft­pflich­ti­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort haft­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "haft­pflich­ti­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Haftpflichtiger“ bezeichnet eine Person, die aufgrund einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die sie verursacht hat, verantwortlich ist. In diesem Kontext handelt es sich um das Substantiv, das aus den Wörtern „Haftpflicht“ und der Endung „-iger“ gebildet wurde. Die Endung „-ig“ wird oft verwendet, um eine Zugehörigkeit oder Eigenschaft auszudrücken, was hier die Verbindung zwischen der Person und der Haftpflichtversicherung verdeutlicht. Der Haftpflichtige kann somit im Falle eines Schadens zur Verantwortung gezogen werden, wobei die Versicherung für die finanziellen Folgen aufkommt.

Beispielsatz: Der Haftpflichtige ist verantwortlich für den entstandenen Schaden an fremdem Eigentum.

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