Haftplätzen


Eine Worttrennung gefunden

Haft · plät · zen

Das Wort Haft­plät­zen besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­plät­zen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­plät­zen" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Haftplätzen“ ist der Plural von „Haftplatz“, einem Substantiv, das sich auf einen Ort oder eine Fläche bezieht, an dem eine Person inhaftiert werden kann, wie in Gefängnissen oder Untersuchungshaftanstalten. Der Begriff umfasst sowohl die physische Beschaffenheit des Platzes als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inhaftierung. Haftplätze sind üblicherweise durch Sicherheitsvorkehrungen gekennzeichnet und dienen der Unterbringung von Personen, die einer Straftat verdächtigt werden oder bereits verurteilt sind. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Justizsystems und dessen Organisation.

Beispielsatz: In der Justizvollzugsanstalt gibt es nur begrenzte Haftplätze für die Insassen.

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