haftunfähig


Eine Worttrennung gefunden

haft · un ·· hig

Das Wort haft­un­fä­hig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort haft­un­fä­hig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "haft­un­fä­hig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Haftunfähig beschreibt den Zustand einer Person, die aufgrund von geistiger oder seelischer Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Dieses Wort setzt sich aus dem Stammwort "Haft" (im Sinne von Haftung oder Verantwortung) und der Negation "-unfähig" zusammen. Es wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, um zu verdeutlichen, dass eine Person nicht für strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen zur Rechenschaft gezogen werden kann, weil sie nicht in der Lage ist, die Situation zu begreifen oder die Folgen ihres Handelns abzusehen.

Beispielsatz: Der Angeklagte wurde als haftunfähig eingestuft und kam daher in eine psychiatrische Einrichtung.

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