Haftverschonung


Eine Worttrennung gefunden

Haft · ver · scho · nung

Das Wort Haft­ver­scho­nung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haft­ver­scho­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haft­ver­scho­nung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bei Haftverschonung handelt es sich um eine rechtliche Maßnahme, bei der eine Person vorläufig von einer Inhaftierung verschont wird. Dies kann beispielsweise durch das Gericht angeordnet werden, wenn bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe verhängt wird, diese jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Haftverschonung ermöglicht es der betroffenen Person, vorerst auf freiem Fuß zu bleiben, unter bestimmten Auflagen und Kontrollen. Dadurch soll die soziale Integration und Resozialisierung unterstützt werden.

Beispielsatz: Die Richter entschieden im Verfahren über die Haftverschonung des Angeklagten.

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