Handelsgericht


Eine Worttrennung gefunden

Han · dels · ge · richt

Das Wort Han­dels­ge­richt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Han­dels­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Han­dels­ge­richt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Handelsgericht ist ein spezielles Gericht, das für die Entscheidung von Streitigkeiten im Handelsrecht zuständig ist. Es behandelt Fälle, die Unternehmens- und Handelsangelegenheiten betreffen, wie etwa Vertragsstreitigkeiten, Insolvenzfragen oder Wettbewerbsrecht. Handelsgerichte können sowohl in erster Instanz als auch als Berufungsgericht fungieren. In vielen Ländern sind sie Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in anderen wie in Österreich sind sie separate Institutionen. Der Begriff „Handelsgericht“ besteht aus den Wörtern „Handel“ und „Gericht“ und bezeichnet somit ein Gericht, das sich auf Handelsstreitigkeiten spezialisiert hat.

Beispielsatz: Das Handelsgericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Kaufleuten.

Vorheriger Eintrag: Handelsgenossenschaften
Nächster Eintrag: handelsgerichtlich

 

Zufällige Wörter: abstreifendem räucherndes Schätzwertes Verfassungsschutzpräsident verschwägert