handelsgerichtlicher


Eine Worttrennung gefunden

han · dels · ge · richt · li · cher

Das Wort han­dels­ge­richt­li­cher besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort han­dels­ge­richt­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "han­dels­ge­richt­li­cher" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „handelsgerichtlicher“ ist ein Adjektiv und leitet sich von „Handelsgericht“ ab, das ein Gericht ist, das sich mit rechtlichen Angelegenheiten des Handelsrechts befasst, z. B. mit Streitigkeiten zwischen Kaufleuten oder Unternehmen. Die Endung „-licher“ kennzeichnet es als Eigenschaftswort, das Bezug auf das Handelsgericht nimmt. Das Wort beschreibt also alles, was in Zusammenhang mit den Verfahren oder Entscheidungen eines Handelsgerichts steht, und wird häufig in juristischen und wirtschaftlichen Kontexten verwendet, etwa in Bezug auf handelsgerichtliche Klagen oder Verfahren.

Beispielsatz: Das handelsgerichtliche Verfahren wurde eingeleitet, um den Streit zwischen den beiden Unternehmen zu klären.

Vorheriger Eintrag: handelsgerichtlichen
Nächster Eintrag: handelsgerichtliches

 

Zufällige Wörter: abzukaufen Priesterhierarchien Singkreis verständnisinnigen Werthaltigkeit