handlungsbevollmächtigt


Eine Worttrennung gefunden

hand · lungs · be · voll · mäch · tigt

Das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tigt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "hand­lungs­be­voll­mäch­tigt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "handlungsbevollmächtigt" ist die Partizip-II-Form des Verbs "bevollmächtigen". Es beschreibt eine Person oder eine Institution, der/die die Befugnis und Vollmacht erteilt wurde, bestimmte Handlungen oder Tätigkeiten im Namen einer anderen Person oder Organisation durchzuführen. Eine handlungsbevollmächtigte Person hat somit die autorisierte Macht und Verantwortung, im Auftrag anderer zu handeln, Verträge abzuschließen oder Entscheidungen zu treffen. Dieses Wort wird hauptsächlich im rechtlichen und geschäftlichen Kontext verwendet.

Beispielsatz:

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