handlungsbevollmächtigtes


Eine Worttrennung gefunden

hand · lungs · be · voll · mäch · tig · tes

Das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tig­tes besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tig­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "hand­lungs­be­voll­mäch­tig­tes" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Handlungsbevollmächtigtes“ bezeichnet eine Person, die durch eine Vollmacht befugt ist, im Namen einer anderen Person oder Organisation Handlungen vorzunehmen. Dabei handelt es sich um die neutrale Form des Substantivs „Handlungsbevollmächtigter“, die allgemein für jeden Geschlechtsverweis gebraucht werden kann. Die Formulierung betont die rechtliche Befugnis und die Verantwortung, die mit einer solchen Bevollmächtigung verbunden sind. In Geschäfts- und Rechtskontexten ist diese Rolle von großer Bedeutung, da sie Vertrauen und Autorität in der Vertretung von Interessen darstellt.

Beispielsatz: Der Geschäftsführer erteilte dem handlungsbevollmächtigten Mitarbeiter die Vollmacht, Verträge im Namen des Unternehmens zu unterzeichnen.

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