Hauptangeklagter


Eine Worttrennung gefunden

Haupt · an · ge · klag · ter

Das Wort Haupt­an­ge­klag­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haupt­an­ge­klag­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haupt­an­ge­klag­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Hauptangeklagter" bezeichnet die Person, die in einem Gerichtsverfahren als zentrale angeklagte Person gilt. Es setzt sich aus den Teilen "Haupt" und "angeklagter" zusammen. "Haupt" bedeutet hier primär oder zentral, während "angeklagter" die Form des Partizips von "anklagen" ist und sich auf jemanden bezieht, der wegen einer Straftat angeklagt wurde. Der Hauptangeklagte steht in der Regel im Fokus des Verfahrens, da seine Schuld oder Unschuld für den Ausgang des Prozesses entscheidend ist.

Beispielsatz: Der Hauptangeklagte wurde wegen schwerer Verbrechen vor Gericht gestellt.

Vorheriger Eintrag: Hauptangeklagten
Nächster Eintrag: Hauptanliegen

 

Zufällige Wörter: achthundertachtundvierzigstem Benediktinerin entlausen Vorschubregelung