Hauptbelastungszeugin


Eine Worttrennung gefunden

Haupt · be · las · tungs · zeu · gin

Das Wort Haupt­be­las­tungs­zeu­gin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haupt­be­las­tungs­zeu­gin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haupt­be­las­tungs­zeu­gin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Hauptbelastungszeugin“ setzt sich aus den Teilen „Haupt-“ und „Belastungszeugin“ zusammen. „Haupt-“ bezeichnet die primäre oder wichtigste Rolle, während „Belastungszeugin“ eine weibliche Person im rechtlichen Kontext ist, die als Hauptzeugin in einem Verfahren auftritt und belastende Aussagen macht. Sie gibt entscheidende Informationen oder Beweise, die für die Prüfung eines Falls von erheblicher Bedeutung sind. Das Wort ist eine zusammengesetzte Form, die sich auf die zentrale Rolle einer weiblichen Zeugin im Rahmen von Ermittlungen oder Gerichtsverfahren fokussiert.

Beispielsatz: Die Hauptbelastungszeugin schilderte ihre Erlebnisse eindrucksvoll vor dem Gericht.

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