Hauptbeschuldigter


Eine Worttrennung gefunden

Haupt · be · schul · dig · ter

Das Wort Haupt­be­schul­dig­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haupt­be­schul­dig­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haupt­be­schul­dig­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Hauptbeschuldigter" bezeichnet die Person, die in einem rechtlichen Verfahren als primärer Täter oder verantwortlich für eine Straftat gilt. Diese Person steht im Mittelpunkt der Ermittlungen und wird in der Regel von der Anklage als diejenige angeführt, die die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen sich hat. Der Hauptbeschuldigte kann sich in einem Strafprozess verteidigen und hat das Recht auf einen Anwalt. Die Form "Hauptbeschuldigter" ist ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus "Haupt" (wichtigste oder zentrale) und "Beschuldigter" (jemand, dem eine Straftat vorgeworfen wird).

Beispielsatz: Der Hauptbeschuldigte wurde gestern zur Vernehmung ins Polizeirevier geladen.

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