Hauptgläubiger


Eine Worttrennung gefunden

Haupt · gläu · bi · ger

Das Wort Haupt­gläu­bi­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haupt­gläu­bi­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haupt­gläu­bi­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Hauptgläubiger ist eine Person oder Institution, die den größten Teil einer Forderung gegenüber einer anderen Person hat und somit eine bevorzugte Position als Gläubiger einnimmt. Im Insolvenzrecht bezeichnet der Hauptgläubiger den Gläubiger mit der höchsten Rangordnung und hat in der Regel das Recht, vor anderen Gläubigern befriedigt zu werden. Im Kontext von Darlehen oder Krediten ist der Hauptgläubiger diejenige Partei, der der Kreditnehmer den größten Betrag schuldet. Die Form des Wortes "Hauptgläubiger" bleibt unverändert.

Beispielsatz: Der Hauptgläubiger hat das Recht, die ausstehenden Schulden als erster einzufordern.

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