Hauptsacheverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Haupt · sa · che · ver · fah · ren

Das Wort Haupt­sa­che­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haupt­sa­che­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haupt­sa­che­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Hauptsacheverfahren ist ein rechtliches Verfahren, das die Hauptfrage eines Rechtsstreits behandelt. Es folgt in der Regel einem vorläufigen Verfahren (z. B. Eilverfahren) und dient der endgültigen Klärung der Streitfrage zwischen den Parteien. Im Hauptsacheverfahren wird der Sachverhalt umfassend geprüft, Beweise werden erhoben und die rechtlichen Argumente werden ausführlich vorgetragen. Das Ergebnis ist ein rechtskräftiges Urteil, das die Ansprüche und Rechte der Parteien festlegt. Das Wort setzt sich aus "Hauptsache" (der entscheidenden bzw. zentralen Frage) und "Verfahren" (dem rechtlichen Prozess) zusammen.

Beispielsatz: Im Hauptsacheverfahren wurde endgültig über den Rechtsstreit entschieden.

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