Hauptzeugin


Eine Worttrennung gefunden

Haupt · zeu · gin

Das Wort Haupt­zeu­gin besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Haupt­zeu­gin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Haupt­zeu­gin" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Hauptzeugin ist eine weibliche Person, die in einem Gerichtsverfahren oder einer Ermittlung eine ausschlaggebende Rolle spielt. Als Zeugin gibt sie eine Aussage zu einem bestimmten Vorgang oder Ereignis ab und hat dadurch maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens. Sie kann wichtige Informationen liefern, Beweise präsentieren oder ihre Beobachtungen schildern. Die Form "Hauptzeugin" ist in der Grundform und weist keine weitere Besonderheit auf.

Beispielsatz: Die Hauptzeugin wurde vor Gericht geladen, um ihre Aussage zur Tat zu machen.

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