Heimrecht


Eine Worttrennung gefunden

Heim · recht

Das Wort Heim­recht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Heim­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Heim­recht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Heimrecht bezeichnet das individuelle Recht einer Person, in ihrem eigenen Zuhause zu wohnen und dort ungestört zu leben. Es umfasst Aspekte des Wohnens, der Privatsphäre und des Schutzes vor unzulässigen Eingriffen. Das Heimrecht ist oft Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und kann durch gesetzliche Regelungen, wie mietrechtliche Bestimmungen, geschützt werden. Der Begriff setzt sich aus "Heim" (Ort des Wohnens) und "Recht" (anspruchsvolle Norm) zusammen. In vielen Jurisdiktionen wird das Heimrecht als fundamentaler Bestandteil des Lebens und der persönlichen Freiheit angesehen.

Beispielsatz: Das Heimrecht schützt die individuellen Bedürfnisse und Rechte der Bewohner in ihrer Einrichtung.

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