Heiratsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Hei · rats ·· hig · keit

Das Wort Hei­rats­fä­hig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Hei­rats­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Hei­rats­fä­hig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Heiratsfähigkeit bezeichnet die rechtliche und tatsächliche Fähigkeit einer Person, eine Ehe einzugehen. In vielen Ländern sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, um als heiratsfähig zu gelten, wie das Erreichen eines bestimmten Alters, die Abwesenheit von rechtlichen Hindernissen (z. B. bestehende Ehen oder Verwandtschaftsverhältnisse) und die Zustimmung der Ehepartner. Die Begriffe „Heirats“ und „Fähigkeit“ setzen sich hier aus dem Nomen „Heirat“ und dem Nomen „Fähigkeit“ zusammen, wobei „Heiratsfähigkeit“ die spezifische Fähigkeit zur Heirat beschreibt.

Beispielsatz: Die Heiratsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Eheschließung.

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