Hoheitsgewalt


Eine Worttrennung gefunden

Ho · heits · ge · walt

Das Wort Ho­heits­ge­walt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ho­heits­ge­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ho­heits­ge­walt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Hoheitsgewalt bezeichnet die staatliche Macht und Autorität, die zur Ausübung von Befugnissen über ein bestimmtes Territorium oder eine Gemeinschaft gehört. Sie umfasst das Recht, Gesetze zu erlassen, Ordnung aufrechtzuerhalten und Entscheidungen im öffentlichen Interesse zu treffen. In einem föderalen System kann Hoheitsgewalt auf verschiedene Ebenen verteilt sein, wie etwa zwischen Bund und Ländern. Das Wort setzt sich aus „Hoheit“, was auf übergeordnete Macht hinweist, und „Gewalt“, das hier im Sinne von Befugnis oder Macht verwendet wird, zusammen. Es beschreibt somit die umfassende legitimierte Entscheidungsgewalt eines Staates.

Beispielsatz: Die Hoheitsgewalt des Staates erstreckt sich über das gesamte Gebiet und umfasst die gesetzgeberischen, vollziehenden und rechtsprechenden Befugnisse.

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