Hoheitsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ho · heits · recht

Das Wort Ho­heits­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ho­heits­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ho­heits­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Hoheitsrecht" bezeichnet das Recht einer souveränen staatlichen Instanz, bestimmte Bereiche oder Aufgaben eigenständig zu regeln und auszuüben. Dabei handelt es sich um einen feststehenden Begriff in der deutschen Rechtssprache, der in der Grundform verwendet wird. Es umfasst die staatliche Souveränität, etwa in Bereichen wie Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit oder Außenpolitik, und dient dazu, die Selbstbestimmung und Autonomie eines Staates zu gewährleisten. Hoheitsrechte werden im Völkerrecht anerkannt und unterliegen bestimmten Regelungen und Beschränkungen.

Beispielsatz: Das Hoheitsrecht des Staates umfasst die Befugnis, Gesetze zu erlassen und Ordnung auf seinem Gebiet aufrechtzuerhalten.

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