Honorarrechnung


Eine Worttrennung gefunden

Ho · no · rar · rech · nung

Das Wort Ho­no­rar­rech­nung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ho­no­rar­rech­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ho­no­rar­rech­nung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Honorarrechnung“ setzt sich aus den Bestandteilen „Honorar“ und „Rechnung“ zusammen. „Honorar“ bezeichnet die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen, häufig in Freiberuflerberufen wie Rechtsanwälten oder Ärzten. „Rechnung“ ist ein Dokument, das die erbrachten Leistungen sowie die dafür zu zahlenden Beträge auflistet. Eine Honorarrechnung ist demnach eine Rechnung, die für Dienstleistungen ausgestellt wird, in der Regel von Selbständigen oder Freiberuflern. Sie ist wichtig für die finanzielle Abwicklung und dient sowohl als Nachweis der erbrachten Leistungen als auch zur Dokumentation für steuerliche Zwecke.

Beispielsatz: Die Honorarrechnung für die erbrachten Dienstleistungen wurde fristgerecht versendet.

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