Hundegesetz


Eine Worttrennung gefunden

Hun · de · ge · setz

Das Wort Hun­de­ge­setz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Hun­de­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Hun­de­ge­setz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Hundegesetz“ setzt sich aus den Begriffen „Hund“ und „Gesetz“ zusammen. Es bezeichnet eine rechtliche Regelung, die spezifische Vorschriften und Bestimmungen im Umgang mit Hunden festlegt. Diese Gesetze können verschiedene Aspekte regeln, wie etwa die Registrierung von Hunden, Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Verhaltensstandards für Hundebesitzer und Vorschriften zur Haltung bestimmter Rassen. Das Hundegesetz dient in der Regel dem Schutz der Allgemeinheit und der Tiere selbst, indem es die Sicherheit fördert und Verantwortung im Umgang mit Hunden festlegt.

Beispielsatz: Das neue Hundegesetz legt fest, welche Rassen in städtischen Gebieten gehalten werden dürfen.

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