Immobilienbesitz


Eine Worttrennung gefunden

Im · mo · bi · li · en · be · sitz

Das Wort Im­mo­bi­li­en­be­sitz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Im­mo­bi­li­en­be­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Im­mo­bi­li­en­be­sitz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Immobilienbesitz bezeichnet das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Immobilien“, was unbewegliche Sachen wie Wohnungen oder Häuser umfasst, und „Besitz“, was das rechtliche Eigentum an einem Objekt beschreibt, besteht. Immobilienbesitz kann sowohl privat als auch gewerblich sein und umfasst verschiedene Aspekte wie Kauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Der Begriff ist zentral in der Immobilienwirtschaft und im Recht, da er sowohl finanzielle Interessen als auch rechtliche Rahmenbedingungen betrifft.

Beispielsatz: Der Immobilienbesitz ist eine wichtige Entscheidung für die finanzielle Zukunft vieler Menschen.

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