Inbesitznahme


Eine Worttrennung gefunden

In · be · sitz · nah · me

Das Wort In­be­sitz­nah­me besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­be­sitz­nah­me trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­be­sitz­nah­me" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Inbesitznahme ist ein Substantiv in der Grundform und bezieht sich auf den Akt des Ergreifens oder des Ansichnehmens von Besitz oder Eigentum. Es beschreibt den Vorgang, bei dem jemand legal oder illegal den Besitz oder das Eigentum an etwas übernimmt. Inbesitznahme kann in verschiedenen Kontexten verwendet werden, wie zum Beispiel bei der Übernahme von Immobilien, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen. Es stellt den Beginn der Nutzung oder Kontrolle über den betreffenden Gegenstand oder das Objekt dar.

Beispielsatz: Die Inbesitznahme des ungenutzten Grundstücks wurde von der Stadt genehmigt.

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