Inhaberaktie


Eine Worttrennung gefunden

In · ha · ber · ak · tie

Das Wort In­ha­ber­ak­tie besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­ha­ber­ak­tie trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­ha­ber­ak­tie" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Inhaberaktie ist eine Form von Aktien, bei der der Inhaber als Eigentümer gilt. Anders als bei Namensaktien sind keine besonderen Eintragungen oder Übertragungen erforderlich, um den Besitz einer Inhaberaktie nachzuweisen. Die Inhaberaktie wird oft als physisches Wertpapier ausgegeben, jedoch immer häufiger auch in elektronischer Form. Sie gewährt dem Inhaber bestimmte Rechte im Unternehmen, wie zum Beispiel Stimmrecht bei Aktionärsversammlungen oder das Recht auf Gewinnbeteiligung. Sie ist frei übertragbar und erleichtert somit den Handel von Aktien an der Börse.

Beispielsatz: Der Inhaberaktie kommt keine namentliche Bindung zu, wodurch der Besitzer leicht die Rechte an der Aktie übertragen kann.

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