Inhaberaktionär


Eine Worttrennung gefunden

In · ha · ber · ak · tio · när

Das Wort In­ha­ber­ak­tio­när besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­ha­ber­ak­tio­när trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­ha­ber­ak­tio­när" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Inhaberaktionär ist eine Person, die Inhaberaktien einer Gesellschaft besitzt. Inhaberaktien sind Wertpapiere, die keinen Namen des Aktionärs vermerken und damit anonyme Eigentumsrechte repräsentieren. Im Gegensatz dazu stehen Namensaktien, bei denen der Name des Aktionärs auf dem Aktienzertifikat angegeben ist. Inhaberaktionäre haben somit keine Pflicht, ihren Aktienbesitz der Gesellschaft mitzuteilen. Sie können ihre Aktien frei handeln und von den Rechten profitieren, die mit dem Besitz einhergehen, wie z.B. Dividenden und Mitspracherechte bei Hauptversammlungen.

Beispielsatz: Der Inhaberaktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und seine Stimme abzugeben.

Vorheriger Eintrag: Inhaberaktien
Nächster Eintrag: Inhaberaktionäre

 

Zufällige Wörter: Dreitausender Felle Ruck Wertausgleich wohlüberlegteren