Inhaberin


Eine Worttrennung gefunden

In · ha · be · rin

Das Wort In­ha­be­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­ha­be­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Inhaberin bezeichnet eine weibliche Person, die offiziell das Eigentum, die Verantwortung oder die Führung einer Sache oder eines Unternehmens innehat. Es handelt sich hierbei um die weibliche Form des Begriffs "Inhaber". Die Inhaberin ist somit die rechtmäßige Besitzerin oder Geschäftsführerin einer Sache oder eines Unternehmens.

Beispielsatz: Die Inhaberin des Cafés begrüßte die Gäste herzlich.

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