Inhabers


Eine Worttrennung gefunden

In · ha · bers

Das Wort In­ha­bers besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­ha­bers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­ha­bers" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Inhabers“ ist die Genitivform des Substantivs „Inhaber“. Es bezeichnet eine Person, die ein bestimmtes Recht oder eine bestimmte Eigenschaft besitzt, wie beispielsweise das Eigentum an einem Geschäft, einer Lizenz oder einem Vertrag. Der Inhaber ist somit derjenige, der die Verantwortung und die entsprechenden Rechte für das Besessene trägt. Im Kontext von Verträgen oder Vereinbarungen wird der Inhaber oft als die legale Partei betrachtet, die berechtigt ist, bestimmte Ansprüche geltend zu machen oder Entscheidungen zu treffen.

Beispielsatz: Der Inhaber des Geschäfte ist stets um die Zufriedenheit seiner Kunden bemüht.

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