inkassobevollmächtigt


Eine Worttrennung gefunden

in · kas · so · be · voll · mäch · tigt

Das Wort in­kas­so­be­voll­mäch­tigt besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort in­kas­so­be­voll­mäch­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "in­kas­so­be­voll­mäch­tigt" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "inkassobevollmächtigt" beschreibt einen Zustand, in dem eine Person oder Institution bevollmächtigt wurde, Inkassomaßnahmen durchzuführen. Dabei handelt es sich um das Partizip II des Verbs "inkassobevollmächtigen". Dieses Wort wird verwendet, um auszudrücken, dass einer Person das Recht erteilt wurde, Forderungen im Namen eines Gläubigers einzutreiben. Der Inkassobevollmächtigte übernimmt die Aufgabe, offene Forderungen einzufordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um das Geld einzutreiben.

Beispielsatz: Der Anwalt wurde inkassobevollmächtigt, um die ausstehenden Forderungen einzutreiben.

Vorheriger Eintrag: Inkassobearbeiter
Nächster Eintrag: Inkassobüro

 

Zufällige Wörter: charakterlose Friedensstifters Grazien Stativen