Insidergeschäften


Eine Worttrennung gefunden

In · si · der · ge · schäf · ten

Das Wort In­si­der­ge­schäf­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­si­der­ge­schäf­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­si­der­ge­schäf­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bei Insidergeschäften handelt es sich um den Handel mit Wertpapieren, der aufgrund von nicht öffentlich verfügbaren Informationen getätigt wird. Insidergeschäfte sind illegal und verstoßen gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Es werden dabei vertrauliche Informationen über ein Unternehmen genutzt, um persönlichen Gewinn zu erzielen. Dabei kann es sich um Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder oder andere Mitarbeiter handeln, die aufgrund ihrer Position Zugang zu nichtöffentlichen Informationen haben. Insidergeschäfte sind strafrechtlich relevant und können mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Beispielsatz: Die Ermittlungen beziehen sich auf mögliche Insidergeschäfte, bei denen vertrauliche Informationen ausgenutzt wurden.

Vorheriger Eintrag: Insidergeschäfte
Nächster Eintrag: Insiderhandel

 

Zufällige Wörter: Hoheitsgebiete Kabelvorschrift technologieinduziert unanfechtbaren