Insolvenzfall


Eine Worttrennung gefunden

In · sol · venz · fall

Das Wort In­sol­venz­fall besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­sol­venz­fall trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­sol­venz­fall" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Insolvenzfall bezeichnet die Situation, in der eine natürliche oder juristische Person ihre finanzielle Zahlungsfähigkeit verliert und insbesondere nicht mehr in der Lage ist, fällige Zahlungen zu leisten. Der Begriff setzt sich aus "Insolvenz", was den Zustand der Zahlungsunfähigkeit beschreibt, und "Fall", das auf ein bestimmtes Ereignis oder eine spezielle Situation hinweist, zusammen. Insolvenzfälle können sowohl in der Unternehmens- als auch in der Privatinsolvenz auftreten und werden durch ein gerichtliches Verfahren bearbeitet, das zur Regelung der Schulden und zur Entlastung des Schuldners dient.

Beispielsatz: Im Insolvenzfall müssen die Gläubiger ihre Forderungen fristgerecht anmelden.

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