Internierungshaft


Eine Worttrennung gefunden

In · ter · nie · rungs · haft

Das Wort In­ter­nie­rungs­haft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­ter­nie­rungs­haft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­ter­nie­rungs­haft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Internierungshaft bezeichnet eine Form der Haft, in der Personen ohne ein gerichtliches Verfahren festgehalten werden. Diese Maßnahme erfolgt häufig im Kontext von politischen, sicherheitsrelevanten oder kriegerischen Situationen, um potenzielle Bedrohungen für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit zu verhindern. Der Begriff setzt sich aus "Internierung" (abgeleitet von "internieren", was das Festhalten oder Abschirmen von Personen bedeutet) und "Haft" (Verschluss in einem Gefängnis oder einer ähnlichen Einrichtung) zusammen. Internierungshaft kann sowohl in zivilen als auch in militärischen Kontexten Anwendung finden und ist oft umstritten hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlagen und Menschenrechtsaspekte.

Beispielsatz: Die Menschenrechtslage in der Region ist besorgniserregend, da viele in Internierungshaft genommen werden.

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