Interventionsrechte


Eine Worttrennung gefunden

In · ter · ven · ti · ons · rech · te

Das Wort In­ter­ven­ti­ons­rech­te besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort In­ter­ven­ti­ons­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "In­ter­ven­ti­ons­rech­te" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Interventionsrechte bezieht sich auf das Recht oder die Befugnis von Staaten, Organisationen oder Individuen, in die Angelegenheiten anderer Länder oder Gruppen einzugreifen. Diese Form des Begriffs besteht aus "Intervention" (Einmischung) und "Recht" (Befugnis), wobei es sich um das Plural von Interventionsrecht handelt. Interventionsrechte können in verschiedenen Kontexten Anwendung finden, wie z.B. im humanitären, militärischen oder diplomatischen Bereich, und sind häufig umstritten, da sie Fragen der Souveränität und internationalen Beziehungen aufwerfen. Sie spielen eine zentrale Rolle in Debatten um Sicherheit und internationale Gerechtigkeit.

Beispielsatz: Die Interventionsrechte der Staaten sind entscheidend für die Wahrung der internationalen Sicherheit.

Vorheriger Eintrag: Interventionspunkts
Nächster Eintrag: Interventionsstelle

 

Zufällige Wörter: angeschaltetem Branchenführer einkopiertem lastfreier vermasselndes