Jugendanwaltschaft


Eine Worttrennung gefunden

Ju · gend · an · walt · schaft

Das Wort Ju­gend­an­walt­schaft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­gend­an­walt­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­gend­an­walt­schaft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Jugendanwaltschaft bezeichnet eine spezielle Institution, die rechtliche Unterstützung und Beratung für Jugendliche bietet. Sie agiert häufig als Bindeglied zwischen jungen Menschen, ihren Familien und dem Rechtssystem. Ziel ist es, die Rechte von Minderjährigen zu schützen, insbesondere in rechtlichen Angelegenheiten wie Strafverfahren oder Sorgerechtsfragen. Die Jugendanwaltschaft setzt sich dafür ein, dass die Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen angemessen berücksichtigt werden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Jugend“ (als Bezeichnung für junge Menschen) und „Anwaltschaft“ (als Handlung von Anwälten) zusammen und beschreibt somit eine anwaltliche Vertretung, die auf die Belange von Jugendlichen spezialisiert ist.

Beispielsatz: Die Jugendanwaltschaft setzt sich für die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen ein.

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