Jugendgerichtsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Ju · gend · ge · richts · ge · setz

Das Wort Ju­gend­ge­richts­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­gend­ge­richts­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­gend­ge­richts­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Jugendgerichtsgesetz regelt in Deutschland die rechtliche Behandlung von jugendlichen Straftätern. Es legt die Zuständigkeit der Jugendgerichte fest, die für Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsende bis 21 Jahren zuständig sind. Das Gesetz berücksichtigt dabei die besondere Entwicklung und Erziehung der Jugendlichen und strebt eine erzieherische Maßnahme statt einer reinen Strafe an. Es regelt auch den Ablauf des Jugendstrafverfahrens sowie die möglichen Sanktionen, wie beispielsweise Sozialstunden, Jugendarrest oder Jugendstrafe. Das Jugendgerichtsgesetz soll dazu beitragen, Jugendliche auf den rechten Pfad zurückzuführen und sie in ihrem weiteren Lebensweg zu unterstützen.

Beispielsatz: Das Jugendgerichtsgesetz regelt die rechtlichen Verfahren für Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

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