Jugendschutzbestimmungen


Eine Worttrennung gefunden

Ju · gend · schutz · be · stim · mun · gen

Das Wort Ju­gend­schutz­be­stim­mun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­gend­schutz­be­stim­mun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­gend­schutz­be­stim­mun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Jugendschutzbestimmungen sind rechtliche Vorgaben, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren und schädlichen Einflüssen dienen sollen. Diese Bestimmungen regeln beispielsweise den Zugang zu Medieninhalten wie Filmen, Videospielen oder Musik, den Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Minderjährige, sowie den Aufenthalt in bestimmten Räumlichkeiten wie Diskotheken oder Spielhallen. Jugendschutzbestimmungen variieren je nach Land und können unterschiedliche Altersgrenzen oder Einschränkungen umfassen. Der Begriff "Jugendschutzbestimmungen" steht bereits in der Grundform.

Beispielsatz: Die Jugendschutzbestimmungen dienen dazu, Minderjährige vor schädlichen Inhalten zu schützen.

Vorheriger Eintrag: Jugendschutz
Nächster Eintrag: Jugendschützer

 

Zufällige Wörter: Apokatastasis aufgerissen farbenprächtigster lehrreicheren Offensivgeist