Jugendschöffengericht


Eine Worttrennung gefunden

Ju · gend · schöf · fen · ge · richt

Das Wort Ju­gend­schöf­fen­ge­richt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­gend­schöf­fen­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­gend­schöf­fen­ge­richt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Jugendschöffengericht ist eine spezielle Abteilung des deutschen Strafjustizsystems, die sich mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis 21 Jahren beschäftigt. Es setzt sich aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Schöffen zusammen. Das Wort "Jugendschöffengericht" selbst ist in seiner Grundform und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Es handelt sich um ein Kompositum aus den Wörtern "Jugend" (bezieht sich auf die Altersgruppe) und "Schöffengericht" (eine Gerichtsinstanz mit ehrenamtlichen Richtern).

Beispielsatz: Das Jugendschöffengericht behandelt Straftaten, die von Jugendlichen begangen wurden.

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