Jungbürgerin


Eine Worttrennung gefunden

Jung · bür · ge · rin

Das Wort Jung­bür­ge­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jung­bür­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jung­bür­ge­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Jungbürgerin“ bezeichnet eine junge Frau, die das Bürgerrecht erlangt hat, oft im Kontext von politischen Rechten oder gesellschaftlichen Aufstieg. Die Form „Jungbürgerin“ setzt sich aus „jung“ und „Bürgerin“ zusammen. Der Begriff spiegelt die wichtige Phase des Erwachsenwerdens und der politischen Teilhabe wider. Jungbürgerinnen sind häufig zwischen 16 und 18 Jahren alt und erleben in vielen Kulturen eine Zeremonie oder Feier, die ihren Eintritt in die Gesellschaft markiert. Der Begriff kann auch symbolisch für den Beginn eines aktiven Engagements in der Gemeinschaft oder der Gesellschaft stehen.

Beispielsatz: Die Jungbürgerin freute sich über die Möglichkeit, zum ersten Mal an der Kommunalwahl teilzunehmen.

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