Jungbürger


Eine Worttrennung gefunden

Jung · bür · ger

Das Wort Jung­bür­ger besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jung­bür­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jung­bür­ger" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Jungbürger“ bezeichnet eine Person, die kürzlich das Bürgerrecht einer Gemeinde oder eines Staates erworben hat, häufig in einem feierlichen Rahmen, der mit dem Erreichen eines bestimmten Alters oder einer bestimmten Reife verbunden ist. Der Begriff setzt sich aus „jung“, was „neu“ oder „jüngst“ bedeutet, und „Bürger“, dem Wort für Mitglied einer Gemeinschaft, zusammen. Traditionell wird Jungbürgern oft eine Verantwortung und ein Beitrag zur Gemeinschaft zugeschrieben, wobei sie in die Gesellschaft integriert werden und aktiv am politischen oder sozialen Leben teilnehmen sollen.

Beispielsatz: Bei der Feier zur Volljährigkeit wurden die neuen Jungbürger feierlich begrüßt.

Vorheriger Eintrag: Jungbrunnens
Nächster Eintrag: Jungbürgerfeier

 

Zufällige Wörter: anmarschierst Scherenschnitts Studienautor verfließt zeugenden