Junktimklausel


Eine Worttrennung gefunden

Junk · tim · klau · sel

Das Wort Junk­tim­klau­sel besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Junk­tim­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Junk­tim­klau­sel" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Junktimklausel ist eine vertragliche Regelung, die Besondere Bedingungen an die Erfüllung von Bedingungen knüpft. Diese Klausel besagt, dass bestimmte Verpflichtungen oder Leistungen nur dann wirksam sind, wenn zuvor definierte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Begriff "Junktim" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "verknüpft" oder "verbindet". Daher handelt es sich um eine verknüpfende Bedingung, die sicherstellt, dass die Einhaltung bestimmter Vorgaben notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu aktivieren. In der rechtlichen Praxis wird diese Klausel häufig eingesetzt, um Risiken zu steuern und Klarheit über die Vertragsbedingungen zu schaffen.

Beispielsatz: Die Junktimklausel im Vertrag stellt sicher, dass die Wirksamkeit einer Vereinbarung von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängt.

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