Jurastudentin


Eine Worttrennung gefunden

Ju · ra · stu · den · tin

Das Wort Ju­ra­stu­den­tin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­ra­stu­den­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­ra­stu­den­tin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Jurastudentin" setzt sich aus den Bestandteilen "Jura" und "Studentin" zusammen. "Jura" bezieht sich auf das Studium der Rechtswissenschaften, während "Studentin" die weibliche Form von "Student" darstellt, also eine Person ist, die an einer Hochschule eingeschrieben ist und dort studiert. Das Wort beschreibt eine weibliche Person, die Rechtswissenschaften studiert und sich somit auf eine Karriere im juristischen Bereich vorbereitet. In dieser Form ist es bereits spezifisch und umfasst sowohl die allgemeine Studienrichtung als auch das Geschlecht der Person.

Beispielsatz: Die Jurastudentin bereitete sich intensiv auf ihre bevorstehende Prüfung vor.

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