jure


Eine Worttrennung gefunden

ju · re

Das Wort ju­re besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort ju­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ju­re" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Jure ist die dritte Person des Singulars des Verbs "jurieren", was so viel bedeutet wie "richterlich entscheiden" oder "ein Urteil fällen". Es handelt sich um eine Konjugation des Verbs in der Gegenwart und bezieht sich auf eine einzelne Person, die eine Entscheidung oder ein Urteil trifft. Das Wort kann auch als Substantiv verwendet werden und bezieht sich dann auf einen Richter oder einen Schiedsrichter, der an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist.

Beispielsatz: Der Vertrag wird mit sofortiger Wirkung und nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den geltenden Gesetzen und dem Recht, "jure", bewertet.

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