Juristinnen


Eine Worttrennung gefunden

Ju · ris · tin · nen

Das Wort Ju­ris­tin­nen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ju­ris­tin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ju­ris­tin­nen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Juristinnen" ist der Plural von "Juristin", einem Substantiv, das eine weibliche Person beschreibt, die das Fachgebiet Jura studiert hat und rechtliche Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt. "Juristinnen" bezieht sich somit auf mehrere Frauen, die als Juristinnen tätig sind oder waren. Im rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext stehen Juristinnen häufig für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in einem traditionell von Männern dominierten Berufsfeld. Ihr Engagement in der Rechtsprechung, Forschung oder in der Beratung spielt eine wesentliche Rolle für die Entwicklung und Anwendung von Rechtsnormen.

Beispielsatz: Die Juristinnen diskutierten leidenschaftlich über die neuesten Entwicklungen im Rechtssystem.

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