Jusstudent


Eine Worttrennung gefunden

Jus · stu · dent

Das Wort Jus­stu­dent besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jus­stu­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jus­stu­dent" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Jusstudent“ bezeichnet eine Person, die Rechtswissenschaften studiert, also ein Studium der Jurisprudenz an einer Universität absolviert. Das Wort setzt sich aus „Jus“ (lat. für „Recht“) und „Student“ (von „studere“, lateinisch für „studieren“) zusammen. „Jus“ ist hierbei ein substantiviertes Adjektiv, das sich auf das Rechtswesen bezieht. Der Jusstudent befasst sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Themen, darunter Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht und internationales Recht, und hat das Ziel, nach dem Abschluss als Jurist zu arbeiten.

Beispielsatz: Der Jusstudent bereitete sich intensiv auf die bevorstehende Prüfung vor.

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