Justizbehinderung


Eine Worttrennung gefunden

Jus · tiz · be · hin · de · rung

Das Wort Jus­tiz­be­hin­de­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Jus­tiz­be­hin­de­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Jus­tiz­be­hin­de­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Justizbehinderung bezeichnet die Behinderung oder das Hindernis von rechtlichen Verfahren und der Durchsetzung von Gerechtigkeit. Dies kann durch verschiedene Handlungen entstehen, wie etwa das Verschweigen von relevanten Informationen, die Manipulation von Beweisen oder das Unterdrücken von Zeugen. Es handelt sich um einen komplexen Begriff, der sich aus den Wörtern „Justiz“ (Rechtspflege) und „Behinderung“ (Einschränkung oder Hinderung) zusammensetzt. Justizbehinderung stellt einen ernsthaften Eingriff in den Rechtsstaat dar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispielsatz: Die absichtliche Falschinformation eines Zeugen kann als Justizbehinderung gewertet werden.

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